Die infofab GmbH berät ihre Kunden als herstellerneutrale IT-Beratungsmanufaktur zu allen Aspekten rund um das Daten- und Informationsmanagement.
Für unsere Kunden gestalten wir IT-Systeme und Prozesse zur Verwaltung, der Nutzung und Distribution von Informationen, Daten und Medien. Hierfür planen, entwickeln und betreuen wir bedarfsgerechte und individuell optimierte Lösungen, IT-Architekturen und technische Infrastrukturen.
Zur Regelung ihrer Geschäftsbeziehungen gibt sich die infofab GmbH die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
ALLGEMEINES
- Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehungen der infofab GmbH mit Unternehmern (Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, Kooperationspartnern und sonstigen Vertragspartnern – alle einzeln oder gemeinsam auch „Vertragspartner“ genannt) gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung die folgenden AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit die infofab GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Geheimhaltung, Datenschutz
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen kaufmännischer oder technischer Natur sowie personenbezogene Daten und Unterlagen, zu denen er im Rahmen der Zusammenarbeit mit der infofab GmbH Zugang oder von denen er Kenntnis erhält, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner wird Informationen ausschließlich für die mit ihrer Überlassung verfolgten Zwecke und weder für andere eigene, noch für Zwecke Dritter nutzen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der infofab GmbH unverändert fort.
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der infofab GmbH im Zusammenhang mit Bestellungen erteilten Informationen nicht als vertraulich.
Die infofab GmbH ist berechtigt, den Namen des Vertragspartners in eine Referenzliste aufzunehmen. Alle anderen Hinweise auf den Vertragspartner werden vorher mit diesem abgestimmt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten sowie alle ggf. von ihm mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von Daten beauftragten Mitarbeiter auf das gesetzliche Datengeheimnis zu verpflichten.
- Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der infofab GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar.
Die infofab GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird ihn über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die infofab GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die infofab GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
- Rangfolge
Zwischen der infofab GmbH und ihrem Vertragspartner anwendbare Regelungen gelten in folgender Reihenfolge:
- Schriftliche individuelle Änderungen und Ergänzungen nach Abschluss eines Vertrages
- Einzelvereinbarung
- Rahmenvertrag
- Diese AGB
- Gesetzliche Vorschriften
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den danach genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei gleichrangigen Vereinbarungen hat die jüngere Vereinbarung Vorrang vor der älteren.
- Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus Verträgen im Geltungsbereich dieser AGB unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist München. Die infofab GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
DIENST- und WERKVERTRÄGE (Projektabwicklung)
- Vertragsgegenstand
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie Preise, Fertigstellungstermine und sonstige Einzelheiten werden zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Mündliche Abreden gelten nicht.
Die Angebote der infofab GmbH sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von der infofab GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
- Leistungsort
Die Arbeiten werden in den technischen Büros der infofab GmbH, nach Bedarf auch in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt. Die infofab GmbH behält sich vor, die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ganz oder teilweise an Drittfirmen zu vergeben.
- Leistungszeit, Abrechnung
Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, gilt eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich von Montag bis Freitag als vereinbart. Diese wird auch zugrunde gelegt, wenn die infofab GmbH die vereinbarte Leistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, werden Reisezeiten und Spesen gesondert vergütet.
- Beschaffenheit der Leistung
Zur vereinbarten Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der infofab GmbH und/oder im Pflichtenheft genannt sind.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB werden ausschließlich übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden. Die Rechte des Auftraggebers im Garantiefall ergeben sich nur aus der schriftlichen Garantieerklärung.
- Abnahme (bei Werkleistungen)
Die infofab GmbH stellt das vertragsgemäß hergestellte Werk zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber testet das Werk durch selbständiges Überprüfen der vertraglich festgelegten Funktionen. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich die Abnahme des Werkes gegenüber der infofab GmbH. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unterschrieben hat.
Nimmt der Auftraggeber das Werk nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen eines wesentlichen Mangels nicht ab, so gilt das Werk 2 Wochen nach der Bereitstellung als abgenommen.
Eine über die vereinbarte Testphase hinausgehende Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Ist die Dauer der Testphase nicht vereinbart, so beträgt sie 4 Wochen.
Einer Abnahme steht weiter gleich, wenn der Auftraggeber der Rechnung der infofab GmbH nicht binnen 2 Wochen ab Rechnungsstellung schriftlich widerspricht.
- Gewährleistung (bei Werkleistungen)
Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens bis zum 5. Werktag nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Anzeige bei der infofab GmbH maßgeblich. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung der Waren und Leistungen oder die fristgerechte Rüge eines Mangels, kann er sich auf diesen Mangel nicht berufen.
Ist das gelieferte Produkt mangelhaft und wurde der Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung dem Auftragnehmer unzumutbar ist. Nach der Beseitigung des Mangels findet eine neue Abnahme statt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn der Mangel unerheblich ist.
Hat der Auftraggeber das gelieferte Produkt verändert, bestehen Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf der Veränderung beruht.
Sind von mehreren Teilwerken nur einzelne mangelhaft, beschränkt sich ein etwaiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers auf diese.
- Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die infofab GmbH sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung der infofab GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, wegen ersparter Aufwendungen oder aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie wegen sonstiger mittelbarer oder Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, eine von der infofab GmbH gegebene Garantie bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftung für die genannten Fälle ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung der infofab GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
Die infofab GmbH behält sich an sämtlichen von ihr gelieferten Produkten bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die ihr aus jedem möglichen Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum vor.
Die Geschäftsführung der infofab GmbH