Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der infofab GmbH

Geschäfts­bedingungen

Die infofab GmbH berät ihre Kunden als herstellerneutrale IT-Beratungsmanufaktur zu allen Aspekten rund um das Daten- und Informationsmanagement.

Für unsere Kunden gestalten wir IT-Systeme und Prozesse zur Verwaltung, der Nutzung und Distribution von Informationen, Daten und Medien. Hierfür planen, entwickeln und betreuen wir bedarfsgerechte und individuell optimierte Lösungen, IT-Architekturen und technische Infrastrukturen.

Zur Regelung ihrer Geschäftsbeziehungen gibt sich die infofab GmbH die folgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB):

ALLGEMEINES

  1. Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen der infofab GmbH mit Un­ter­nehmern (Kunden – im Folgenden „Auftrag­ge­ber“ genannt, Koopera­tions­partnern und sonstigen Vertragspartnern – alle einzeln oder gemeinsam auch „Vertrags­part­ner“ genannt) gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung die folgen­den AGB.

Allgemeine Ge­schäfts­bedingungen des Ver­trags­partners gelten nur, soweit die infofab GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zu­ge­stimmt hat.

  1. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen kaufmännischer oder technischer Natur sowie personen­be­zo­gene Daten und Unterlagen, zu denen er im Rahmen der Zusammen­arbeit mit der infofab GmbH Zugang oder von denen er Kenntnis erhält, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Ver­trags­partner wird Informationen ausschließlich für die mit ihrer Überlassung ver­folg­ten Zwecke und weder für andere eigene, noch für Zwecke Dritter nutzen. Diese Verpflich­tungen gelten auch nach Been­digung der Zusammen­arbeit mit der infofab GmbH unverändert fort.

Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der infofab GmbH im Zusam­men­hang mit Bestellungen erteilten Informa­tionen nicht als vertrau­lich.

Die infofab GmbH ist berechtigt, den Namen des Vertragspartners in eine Referenz­liste auf­zunehmen. Alle anderen Hinweise auf den Vertragspartner werden vorher mit diesem abgestimmt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesetzlichen Be­stim­mungen zum Datenschutz zu beachten sowie alle ggf. von ihm mit der Erhe­bung, Verar­beitung, Nut­zung oder Übermittlung von Daten be­auftragten Mit­arbeiter auf das gesetzliche Datengeheim­nis zu verpflichten.

  1. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der infofab GmbH 14 Tage nach Rech­nungs­stellung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar.

Die infofab GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Ver­trags­­partners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird ihn über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstan­den, so ist die infofab GmbH berechtigt, die Zahlung zu­nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die infofab GmbH berechtigt, von dem be­tref­fen­den Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem je­weils gültigen Basis­zinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berech­tigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

  1. Rangfolge

Zwischen der infofab GmbH und ihrem Vertrags­partner anwendbare Regelungen gelten in folgen­der Reihenfolge:

  1. Schriftliche individuelle Änderungen und Ergänzungen nach Abschluss eines Vertrages
  2. Einzelvereinbarung
  3. Rahmenvertrag
  4. Diese AGB
  5. Gesetzliche Vorschriften

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den danach genannten. Lücken werden durch die jeweils nach­rangigen Bestim­mun­gen aus­ge­füllt. Bei gleichrangigen Verein­barungen hat die jüngere Vereinbarung Vorrang vor der älteren.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Über­ein­kom­mens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internatio­nalen Waren­kauf (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus Verträgen im Geltungsbereich dieser AGB unmittelbar oder mittel­bar ergeben­de Streitigkeiten ist München. Die infofab GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zustän­dige Gericht anzurufen.

DIENST- und WERKVERTRÄGE (Projektabwicklung)

  1. Vertragsgegenstand

Art und Umfang der zu erbringenden Lei­stun­gen sowie Preise, Fertigstellungstermine und sonstige Einzel­heiten werden zwischen den Par­teien schriftlich festgelegt. Mündliche Abreden gelten nicht.

Die Angebote der infofab GmbH sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, frei­blei­bend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von der infofab GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

  1. Leistungsort

Die Arbeiten werden in den technischen Büros der infofab GmbH, nach Bedarf auch in den Räu­men des Auftraggebers durchge­führt. Die infofab GmbH behält sich vor, die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ganz oder teilweise an Drittfirmen zu ver­geben.

  1. Leistungszeit, Abrechnung

Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abge­rechnet werden, gilt eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich von Montag bis Freitag als vereinbart. Diese wird auch zugrunde gelegt, wenn die infofab GmbH die vereinbarte Leistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, werden Reisezeiten und Spesen gesondert vergütet.

  1. Beschaffenheit der Leistung

Zur vereinbarten Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen gehören nur die­jeni­gen Eigenschaften und Merkmale, die in dem Angebot oder der Auftragsbe­stätigung der infofab GmbH und/oder im Pflichtenheft genannt sind.

Beschaffenheits- oder Haltbar­keits­garantien im Sinne des § 443 BGB werden ausschließlich übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeich­net wurden. Die Rechte des Auftrag­gebers im Garantiefall ergeben sich nur aus der schriftlichen Garantie­erklärung.

  1. Abnahme (bei Werkleistungen)

Die infofab GmbH stellt das vertragsgemäß hergestellte Werk zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber testet das Werk durch selbständiges Über­prü­fen der vertraglich festge­legten Funktionen. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich die Abnahme des Werkes gegenüber der infofab GmbH. Das Werk gilt als abge­nommen, wenn der Auftraggeber das Abnah­me­pro­tokoll unterschrieben hat.

Nimmt der Auftraggeber das Werk nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen eines wesentlichen Mangels nicht ab, so gilt das Werk 2 Wochen nach der Bereitstellung als abgenommen.

Eine über die vereinbarte Testphase hinausgehende Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnah­me gleich. Ist die Dauer der Testphase nicht verein­bart, so beträgt sie 4 Wochen.

Einer Abnahme steht weiter gleich, wenn der Auftraggeber der Rechnung der infofab GmbH nicht binnen 2 Wochen ab Rech­nungsstellung schriftlich widerspricht.

  1. Gewährleistung (bei Werkleistungen)

Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich auf Mängel zu unter­su­chen. Erkennbare Mängel sind spätestens bis zum 5. Werktag nach Entdeckung des Mangels schriftlich an­zuzeigen. Verborgene Mängel sind unver­züglich nach ihrer Entdeckung anzu­zeigen. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Anzeige bei der infofab GmbH maßgeblich. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuch­ung der Waren und Leis­tun­gen oder die fristgerechte Rüge eines Mangels, kann er sich auf diesen Mangel nicht berufen.

Ist das gelieferte Produkt mangelhaft und wurde der Mangel rechtzeitig und ord­nungs­gemäß gerügt, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung dem Auf­trag­nehmer unzu­mut­bar ist. Nach der Beseitigung des Mangels findet eine neue Abnahme statt. Schlägt die Nach­erfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auf­trag­­geber nicht zu, wenn der Mangel unerheblich ist.

Hat der Auftraggeber das gelieferte Produkt verändert, bestehen Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf der Veränderung beruht.

Sind von mehreren Teilwerken nur einzelne mangelhaft, be­schränkt sich ein etwaiges gesetzliches Rück­tritts­recht des Auf­tragge­bers auf diese.

  1. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die infofab GmbH sind unabhängig von der Art der Pflichtver­letzung, ein­schließ­lich unerlaubter Handlungen, aus­geschlossen, soweit nicht vorsätz­liches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung der infofab GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorher­sehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgan­genen Gewinn, wegen ersparter Auf­wendungen oder aus Schadenersatzansprüchen Drit­ter sowie wegen son­stiger mittelbarer oder Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, eine von der infofab GmbH gegebene Garantie bezweckt gerade, den Ver­tragspartner gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftung für die genann­ten Fälle ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz sowie wegen der Verletzung von wesentlichen Vertrags­pflich­ten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung der infofab GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die infofab GmbH behält sich an sämtlichen von ihr gelieferten Produkten bis zur Erfül­lung sämtlicher Forderungen einschließlich Saldoforderungen aus Konto­korrent, die ihr aus jedem möglichen Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum vor.

Die Geschäftsführung der infofab GmbH